
Startseite > Themenbereich > Irrtümer über den Betriebsrat
Wir räumen auf mit irreführendsten Verwechslungen
Bei zahlreichen Rundgängen – sowohl in den Messwarten als auch in den kaufmännischen Bereichen – ergaben sich viele interessante Gespräche. Dabei stießen wir immer wieder auf kuriose und zum Teil auch irreführende Missverständnisse. Genau diese Erfahrungen haben uns angespornt, aktiv aufzuklären und für mehr Transparenz zu sorgen. Nachfolgend einige der wichtigsten Missverständnisse, die wir klarstellen möchten.
Eine dieser Aussagen lautete:
„Ich wähle die andere Fraktion, weil diese ja mein Geld macht.“ Hier gehen wir von einer Verwechslung mit der gleichnamigen Gewerkschaft aus, denn diese Annahme ist sachlich falsch.
Richtig ist:
Die Löhne werden über Tarifverträge, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände geregelt. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt gemäß Arbeitsvertrag und Tarifvertrag.
Der BR „macht“ dein Geld nicht, aber er sorgt dafür, dass Regeln rund um Arbeitszeit, Vergütung und soziale Leistungen fair umgesetzt werden.
Beispiele:
1. Arbeitszeit und Wegezeiten:
-
Der Betriebsrat hat bei der Regelung von Umkleide- und Wegezeiten ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG). Ob der Weg vom Umkleideraum zum Arbeitsplatz und zurück als Arbeitszeit gilt und vergütet wird, hängt jedoch von den betrieblichen Regelungen (z. B. Betriebsvereinbarung) und der Art der Umkleidung ab.
Hier die Grundsätze aus der Rechtsprechung:
-
Pflicht- bzw. Schutzkleidung, die nur im Betrieb getragen werden darf → Umkleidezeit gilt als Arbeitszeit.
-
Der Weg vom Umkleideraum zum Arbeitsplatz zählt dann ebenfalls zur Arbeitszeit.
-
Bei frei wählbarer Kleidung (z. B. normale Arbeitskleidung) → wird nicht als Arbeitszeit berechnet.
Wichtig:
Der Betriebsrat entscheidet das nicht allein, sondern gestaltet die Regelung über eine Betriebsvereinbarung.
2. Sozialleistungen:
-
Auch Pausenregelungen, Überstundenvergütung und flexible Arbeitszeiten fallen in seinen Mitbestimmungsbereich.
-
Beteiligung an Betriebsvereinbarungen zu Zuschüssen, Prämien, Essensgeld oder Fahrtkosten.
-
Der BR prüft, dass Regelungen fair und tarifkonform sind.
3. Mitbestimmung bei Lohnstrukturen:
-
Zwar bestimmt er nicht selbst die Höhe der Löhne, aber er wirkt mit bei Entlohnungsgrundsätzen, Leistungsprämien und Bonusregelungen.
Falsch ist: "Betriebsrat und Gewerkschaft sind dasselbe"
Die wesentlichste Verwechslung liegt nach wie vor darin, dass Teile der Belegschaft den Betriebsrat mit der Gewerkschaft verwechseln.
Richtig ist:
Zwar arbeitet die Gewerkschaft mit dem Betriebsrat oft zusammen doch rechtlich gesehen sind es zwei voneinander getrennte Institutionen mit klar abgegrenzten Aufgaben.
Die Gewerkschaft vertritt und berät Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf überbetrieblicher Ebene. Sie führt Tarifverhandlungen mit Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden und handelt Tarifverträge aus.
Der Betriebsrat ist die gesetzlich gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten im einzelnen Betrieb. Er vertritt die Anliegen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber und wirkt im Rahmen der gesetzlichen Mitbestimmungsrechte mit.
Eine Gleichsetzung oder Vermischung beider Rollen ist sachlich falsch und führt zu einer der größten irreführenden Verwechslung.
Diese Verwechslung könnte darauf zurückzuführen sein, dass ein Gremium innerhalb des Betriebsrats denselben Namen wie die betreffende Gewerkschaft trägt und dadurch eine inhaltlich unzutreffende Gleichsetzung begünstigt werden könnte.
Falsch ist:
Nur die Bereichsbetreuung ist der erste Ansprechpartner für die Vorgesetzten und für die gesamte Belegschaft
Richtig ist:
Die Bereichsbetreuung innerhalb des Betriebsrats fungiert als erster Ansprechpartner für die Vorgesetzten in ihrem Zuständigkeitsbereich, insbesondere wenn es um die Umsetzung gesetzlicher Mitbestimmungsrechte oder die Abstimmung organisatorischer Abläufe geht.
Gleichzeitig bedeutet dies jedoch nicht, dass sie automatisch der erste Ansprechpartner für die Kolleginnen und Kollegen sein muss.
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter hat das Recht, sich an den Betriebsrat seines Vertrauens zu wenden, unabhängig von der Bereichszuordnung
Falsch ist:
"Der Betriebsrat darf Streiks organisieren"
Richtig ist:
Streiks dürfen nur Gewerkschaften organisieren.
Der Betriebsrat ist zur Friedenspflicht im Betrieb verpflichtet (§ 74 BetrVG).
Falsch ist:
„Ohne Gewerkschaft gibt es keinen Betriebsrat“
Richtig ist:
Ein Betriebsrat kann auch völlig ohne Gewerkschaft gegründet und geführt werden
Falsch ist:
„Der Betriebsrat vertritt nur Gewerkschaftsmitglieder“
Richtig ist:
Der Betriebsrat vertritt alle Beschäftigten, egal ob organisiert oder nicht
Falsch ist:
„Der Betriebsrat kann Kündigungen verhindern“
Richtig ist:
Der Betriebsrat:
-
Muss angehört werden (§ 102 BetrVG),
-
kann widersprechen,
-
kann beraten und unterstützen, doch er kann letztlich eine Kündigung nicht verhindern.