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Die Hauptaufgaben des Betriebsrats

Die zentrale Aufgabe des Betriebsrats besteht darin, die Interessen der Beschäftigten im Betrieb zu vertreten und ihre Rechte zu wahren. Dabei lassen sich seine Aufgaben in vier Bereiche unterteilen:

 

Interessenvertretung der Arbeitnehmer

Der Betriebsrat setzt sich für die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Belange der        Mitarbeiter ein. Er fungiert als Ansprechpartner für die Belegschaft und unterstützt bei Problemen, Konflikten oder Fragen rund um den Arbeitsplatz.

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Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Regelungen
Der Betriebsrat achtet darauf, dass der Arbeitgeber geltende Vorschriften einhält. Dazu gehören unter anderem Arbeitsgesetze wie das Arbeitszeitgesetz oder das Mutterschutzgesetz, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Unfallverhütungsvorschriften sowie Regelungen zur Gleichbehandlung und Antidiskriminierung.

 

Förderung der Gleichstellung
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Gleichbehandlung und Chancengleichheit. Dazu zählt die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Integration von schwerbehinderten Menschen und anderen schutzbedürftigen Gruppen.

 

Mitbestimmung und Mitwirkung
Der Betriebsrat besitzt Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsrechte bei zahlreichen betrieblichen Entscheidungen. Dazu gehören unter anderem Arbeitszeitregelungen, Urlaubsgrundsätze, Homeoffice-Vereinbarungen, Einführung technischer Überwachungseinrichtungen, Entlohnungsgrundsätze, Sozialpläne bei Betriebsänderungen sowie personelle Maßnahmen wie Einstellungen, Versetzungen, Eingruppierungen und Kündigungen.

Rechte des Betriebsrats

Die Rechte des Betriebsrats sichern seine Mitwirkung bei zentralen Entscheidungen im Unternehmen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ihn umfassend zu unterrichten und anzuhören. In zahlreichen sozialen und personellen Fragen besitzt der Betriebsrat ein verbindliches Mitbestimmungsrecht, sodass bestimmte Maßnahmen nur mit seiner Zustimmung durchgeführt werden dürfen.

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Maßnahmen mit Mitbestimmungsrechten

Personelle Maßnahmen

  • Einstellungen, Versetzungen, Eingruppierungen und Kündigungen

  • Aufstellung von Urlaubs- und Arbeitszeitplänen

  • Einführung oder Änderung von Arbeitszeitmodellen

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Soziale Maßnahmen

  • Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen

  • Regelungen zu Betriebseinrichtungen wie Pausenräumen oder Kantinen

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • Einführung von Leistungs- oder Verhaltenskontrollen

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Wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen mit Sozialauswirkungen

  • Betriebsänderungen, z. B. Fusionen, Stilllegungen oder Umstrukturierungen

  • Einführung neuer Technologien, die Arbeitsabläufe oder Personal betreffen

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Merke dir: Der Arbeitgeber kann bei diesen Maßnahmen nicht einseitig entscheiden. Ohne die Zustimmung des Betriebsrats sind solche Entscheidungen häufig nicht rechtswirksam.

 


Kurz und knapp: Pflichten des Betriebsrats

Der Betriebsrat ist verpflichtet, die Interessen der Beschäftigten verantwortungsbewusst zu vertreten, vertrauliche Informationen zu wahren, die Belegschaft sachgerecht zu informieren und konstruktiv mit dem Arbeitgeber zusammenzuarbeiten.

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Konkrete Pflichten:

  • Schweigepflicht – vertrauliche Informationen des Arbeitgebers und persönliche Daten von Mitarbeitern dürfen nicht weitergegeben werden.

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  • Teilnahme an Sitzungen und Besprechungen – regelmäßige Teilnahme an Betriebsratssitzungen sowie eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit der JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung), SBV
    (Schwerbehindertenvertretung) und Arbeitgeber. 

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  • Informationspflicht gegenüber der Belegschaft – regelmäßige Berichterstattung und Durchführung von Betriebsversammlungen.

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  • Konstruktive Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber – vertrauensvolle
    Zusammenarbeit gemäß § 2 BetrVG und Loyalitätspflicht gegenüber dem
    Betrieb.

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  • Weiterbildungs- und Schulungspflicht – Betriebsratsmitglieder müssen sich erforderliche Kenntnisse aneignen und an notwendigen Schulungen teilnehmen.

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