
Alltag
& Campus
Lernen, erleben, wachsen – dein Azubi-Campus.
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Der Ausbildungscampus
Die praktische Ausbildung findet überwiegend auf dem Ausbildungscampus im Gebäude C105 / C107 auf dem Werksgelände in Leverkusen statt.
Dort wirst du vom Bildungsträger CURRENTA betreut und kannst die modern ausgestatteten Werkstätten und Labore nutzen.
Die Berufsschule
Der schulische Teil deiner Ausbildung findet zum Teil in der zuständigen Berufsschule im Gebäude C104 in Leverkusen oder im Berufskolleg Köln-Porz statt.
Der Unterricht läuft in Blockphasen. Das heißt: Du bist für mehrere Wochen am Stück in der Schule und danach wieder für mehrere Wochen im Betrieb.
Wie dein Schul und Praktika -Blockplan aussieht, erfährst du zu Beginn deiner Ausbildung.
Schichtarbeit für Azubis
Muss ein Azubi Schichtarbeit machen?
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Die Teilnahme an der Schichtausbildung ist freiwillig.
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Wer nicht teilnimmt, darf dadurch keine Nachteile haben.
Ab wann gilt das?
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Im 1. Ausbildungsjahr gibt es keine Wechselschicht.
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Ab dem 2. Ausbildungsjahr ist es möglich – aber nur, wenn ihr volljährig seid.
Nachtschicht und Jugendschutz:
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Grundsätzlich dürfen Azubis auch in der Nachtschicht arbeiten, aber es gibt Regeln:
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Unter 18 Jahren: keine Arbeit zwischen 20:00 und 6:00 Uhr.
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Ausnahme: In Schichtarbeit dürfen Jugendliche über 16 Jahre bis 23:00 Uhr arbeiten.
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Ab 18 Jahren: Ihr fallt unter das Arbeitszeitgesetz und könnt in Schichtarbeit eingesetzt werden.
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Wichtig sind Ruhezeiten zwischen den Schichten.
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Weitere Punkte, die ihr wissen müsst:
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Volljährige Auszubildende fallen unter das Arbeitsschutzgesetz
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Nachtarbeit muss dem Ausbildungszweck dienen – also zum Lernen, nicht als reine „Lückenfüllerei“.
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Ihr werdet dabei immer von einer geeigneten Person betreut.
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Ausreichend Ruhezeiten sind Pflicht, damit ihr nicht überfordert werdet.
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Ruhezeiten zwischen den Schichten sind einzuhalten.
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Sonn- und Feiertagsarbeit gibt es für Azubis nicht.
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Aber: Früh- und Spätschicht am Samstag sowie Nachtschicht von Samstag auf Sonntag gehören dazu.
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Zuschläge und Zulagen für Schichten werden in Freizeit ausgeglichen.
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Ausgleichschichten in der Wechselschicht gelten nicht für Azubis.
Tipp: Wenn ihr Fragen zur Arbeitszeit habt – wendet euch an den Ausbilder, die JAV, den Betriebsrat oder auch die Gewerkschaft.
Wechselschicht-Betriebe:
In Betrieben mit Schichtarbeit läuft eure Ausbildung nach dem gültigen Schichtplan.
Das heißt: Ihr seid Teil einer Schichtgruppe und wechselt dort zwischen
Früh-, Spät-, Nacht- und Freischichten.
Urlaub & Freistellungen
Urlaubsregelungen
In der chemischen Industrie habt ihr als Azubis Anspruch auf mindestens 30 Urlaubstage pro Jahr – das ist mehr als die gesetzliche Mindestgrenze.
Gesetz vs. Tarifvertrag:
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Gesetzlicher Mindesturlaub (BUrlG): 24 Werktage.
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Unter 16 Jahren: mindestens 30 Werktage
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Unter 17 Jahren: mindestens 27 Werktage
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Unter 18 Jahren: mindestens 25 Werktage
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Tarifvertrag Chemie: 30 Tage (6 Wochen) für volljährige Azubis und Fachkräfte.
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Zusätzlich: In der Chemiebranche gibt es Urlaubsgeld.
Arbeitszeitausgleich (AZA) und Überstunden
Ja, auch Azubis können unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Arbeitszeitausgleich haben – besonders, wenn Überstunden anfallen.
Wichtige Regeln:
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Überstunden sind freiwillig.
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Sie müssen dem Ausbildungszweck dienen.
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Ein Ausbilder oder eine Ausbilderin muss anwesend sein.
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Überstunden sollen innerhalb von drei Wochen in Freizeit abgegolten werden.
Gesetzliche Grundlagen:
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Jugendarbeitsschutzgesetz: Maximal 40 Stunden pro Woche für Minderjährige.
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Manteltarifvertrag Chemie: Enthält genaue Regelungen für Arbeitszeiten in der Branche.
Was ihr tun solltet:
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Schaut in euren Ausbildungsvertrag.
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Lest den Manteltarifvertrag Chemie.
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Sprecht mit eurem Ausbilder.
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Informiert euch beim Betriebsrat oder der zuständigen Gewerkschaft.
Bildungsurlaub
Azubis haben in den meisten Bundesländern auch Anspruch auf Bildungsurlaub, meistens für politische Weiterbildung.
Wichtige Punkte:
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In der Regel: 5 Tage Bildungsurlaub während der Ausbildung.
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Anspruch beginnt nach 6 Monaten im Betrieb.
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Gilt nicht in Bayern und Sachsen (kein gesetzlicher Anspruch).
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Nur anerkannte Veranstaltungen zählen.
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Antrag: schriftlich, mindestens 6 Wochen vorher einreichen.
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Bei Seminaren im letzten Ausbildungsdrittel braucht ihr zusätzlich die Zustimmung des Betriebs und der Berufsschule.
Wo gibt’s weitere Infos?
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ausbildung.info (Übersicht für Bundesländer)
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der zuständigen Gewerkschaft (Infos für Azubis)
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DGB-Bildungswerk NRW e.V. (Details für NRW)
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IHK oder Handwerkskammer