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Einleitung

Betriebsratswahlen sind ein zentraler Teil der Mitbestimmung in deutschen Unternehmen. Sie geben den Beschäftigten die Möglichkeit, Vertreter zu wählen, die ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber vertreten. Das Verfahren ist klar geregelt und folgt bestimmten Schritten, damit die Wahl fair und transparent abläuft.

Wie läuft das Prozedere einer Betriebsratswahl ab

Die Betriebsratswahl folgt einem klar geregelten gesetzlichen Verfahren. Im Folgenden wird kurz erläutert, wie das Wahlverfahren abläuft und welche Schritte dabei zu beachten sind.

Grundsätzliches Wissen

Der Wahl Termin
Die regulären Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre statt. Der Wahlzeitraum ist gesetzlich zwischen dem

1. März und dem 31. Mai eines Jahres festgelegt. Der Wahltermin bei LANXESS wird durch den Wahlvorstand bestimmt.

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Ab wann ist eine Betriebsratswahl im Unternehmen möglich?

Eine Betriebsratswahl ist möglich, sobald mindestens fünf wahlberechtigte Beschäftigte im Betrieb arbeiten, von denen mindestens drei wählbar sein müssen; die genaue Anzahl der Betriebsratsmitglieder richtet sich nach der Gesamtzahl der Wahlberechtigten
 

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Wer ist wahlberechtigt?

Das sind alle Arbeitnehmer eines Betriebs ab 16 Jahren. Dazu zählen auch Auszubildende sowie Mitarbeiter der Managementgruppen I und II.

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Wer ist Wählbar?

Alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren, die mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind und zum Zeitpunkt der Wahl noch im Unternehmen tätig sind.

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Rechtliche Grundlage

Die Betriebsratswahl richtet sich nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

 

Die Anzahl der Betriebsratsmitglieder richtet sich nach der Betriebsgröße gemäß § 9 BetrVG und wird durch eine gesetzliche Staffelung bestimmt.
 

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Welche Wahlverfahren gibt es?
Es wird zwischen "normalem" und "vereinfachtem" Wahlverfahren unterschieden. Kleine Betriebe (bis 100 Wahlberechtigte) nutzen das vereinfachte Verfahren, größere Betriebe (> 100 Wahlberechtigte) das normale Wahlverfahren.

 

Der Hauptunterschied zwischen dem normalen und dem vereinfachten Wahlverfahren liegt in der Betriebsgröße, den Fristen und der Art der Stimmabgabe (Listenwahl vs. Personenwahl); das vereinfachte Verfahren (bis 100 Mitarbeiter) hat kürzere Fristen und ist immer eine Personenwahl, während das normale Verfahren (ab 101 Mitarbeiter) bei mehreren Listen die Listenwahl mit Verhältnisrechnung vorsieht, was komplexer ist, aber mehr Zeit gibt.
 

Kurz gesagt: Hauptunterschiede liegen bei der Betriebsgröße, der Fristgestaltung und der Wahlart (Personen- vs. Listenwahl).
 

Aufgrund unserer Betriebsgröße gilt bei LANXESS das normale Wahlverfahren. Da mehrere Listen zur Wahl stehen, wird die Betriebsratswahl als Listenwahl durchgeführt.​

Der Wahlvorstand

Zunächst muss ein Wahlvorstand eingesetzt werden, um die Betriebsratswahl ordnungsgemäß, neutral und rechtssicher vorzubereiten und durchzuführen. Dieser wird entweder vom bestehenden Betriebsrat spätestens zehn Wochen vor dem Ende seiner Amtszeit bestellt, von der Belegschaft gewählt oder – falls beides nicht möglich ist – vom Arbeitsgericht eingesetzt.

 

  • Er leitet die Betriebsratswahl und trägt die Verantwortung für den gesamten Ablauf.

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  • Er legt das Wahlverfahren fest (vereinfachtes oder normales Verfahren).
     

  • Er erstellt die Wählerliste und gibt das Wahlausschreiben bekannt.
     

  • Er prüft Wahlvorschläge und Stützunterschriften.
     

  • Er organisiert die Stimmabgabe, zählt die Stimmen aus und stellt das Wahlergebnis fest.
     

Kurz gesagt: Ohne Wahlvorstand keine rechtssichere Betriebsratswahl. Er sorgt dafür, dass die Wahl fair, transparent und nach den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes abläuft. 

Die einzelnen Aufgaben eines Wahlvorstandes

  • Der Wahlvorstand erstellt ein Wahlausschreiben mit allen relevanten Informationen und macht es im Betrieb bekannt. Inhalte des Wahlausschreiben.: Zahl der zu wählenden Mitglieder, Fristen für Kandidatenvorschläge, Wahlort und -zeit, Anforderungen / Hinweise zur Kandidatur.

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  • Der Wahlvorstand prüft die Kandidatenvorschlagslisten und die Stützunterschriftenlisten (man benötigt mind. 50 Stützunterschriften) auf Vollständigkeit und Zulässigkeit. Erfolgte eine gültige Einreichung wird der Wahlvorstand die gültigen Vorschläge veröffentlichen

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  • Die Reihenfolge der Listennummern wird vom Wahlvorstand formlos durch ein Losverfahren ermittelt. Die dabei gezogene Reihenfolge bestimmt die Nummerierung der eingereichten Vorschlagslisten (Liste 1, Liste 2 usw.). Dies gilt selbstverständlich nur für den Fall, dass mehrere gültige Vorschlagslisten eingereicht worden sind.

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  • Der Wahlvorstand legt den verbindlichen Wahltermin im Betrieb fest. Die Stimmabgabe erfolgt bei uns als Urnenwahl. Jeder Beschäftigte erhält einen Stimmzettel. Sollten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Wahl aufgrund von Urlaub, Krankheit, Mutterschutz, Schichtdienst oder ähnlichen Gründen nicht im Unternehmen sein, besteht die Möglichkeit, per Briefwahl (Antrag Briefwahl s.u.) abzustimmen.

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  • Letztlich wird die Konstituierende Sitzung des neuen Betriebsrats spätestens eine Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses vom Wahlvorstand einberufen. Die konstituierende Sitzung ist die erste Sitzung eines neu gewählten Betriebsrats nach der Betriebsratswahl. In ihr nimmt der Betriebsrat offiziell seine Arbeit auf und organisiert sich selbst. Ohne diese Sitzung ist der Betriebsrat noch nicht handlungsfähig.

Was muss getan werden um eine Kandidatenliste aufzustellen und beim Wahlvorstand einzureichen?

Die Aufstellung einer Kandidatenliste ist ein zentraler Schritt bei der Erstellung der Vorschlagsliste. Sie macht deutlich, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Liste kandidieren, und informiert die Wähler zugleich darüber, wer die Fraktion bilden wird.
 

Bei der Zusammenstellung der Liste sollte auch darauf geachtet werden, dass unterschiedliche Arbeitsbereiche, Qualifikationen, Geschlechter und Altersgruppen angemessen vertreten sind.

Kandidaten werben

Ziel ist es, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für eine Kandidatur zu begeistern, ihr Vertrauen zu gewinnen und sie über die Aufgaben sowie die Verantwortung im Betriebsrat zu informieren.


Die Kandidatensuche ist keineswegs eine Aufgabe, die „nebenbei“ erledigt werden kann denn Sie erfordert Zeit, viele persönliche Gespräche sowie den Aufbau von Vertrauen, gegenseitige Wertschätzung und Sympathien. Nur auf dieser Basis kann eine stabile, engagierte und glaubwürdige Zusammenarbeit entstehen – denn es geht uns nicht darum, die Liste um jeden Preis mit beliebigen Namen zu sammeln, nur um größer zu wirken – das lehnen wir ab.


"Die Neue Liste" steht für Qualität statt Quantität. Wir möchten Kandidatinnen und Kandidaten, die zu 100 % hinter unserer Arbeit stehen, unsere Haltung teilen und überzeugt sind, dass wir gute und verlässliche Betriebsratsarbeit leisten.

Wir möchten eine gute Beziehung zu allen unseren Unterstützerinnen und Unterstützern haben, denn uns ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit sehr wichtig. Nur wenn gegenseitiges Vertrauen besteht und wir gemeinsam dasselbe Ziel verfolgen, können wir der Belegschaft garantieren, dass wir konsequent und verantwortungsvoll in ihrem Sinne handeln.


Auch wird in den gemeinsamen Gesprächen besprochen, welche Rolle sich die einzelnen Kandidierenden auf der Liste vorstellen.


Dabei kann es sich um eine aktive Mitarbeit als Betriebsratsmitglied handeln, um eine unterstützende Rolle mit dem Ziel, in den kommenden Jahren schrittweise in die Betriebsratsarbeit hineinzuwachsen, oder um eine rein unterstützende Funktion handeln, weil die Kolleginnen und Kollegen unsere Arbeit schätzen und uns aus Überzeugung unterstützen möchten.

Formale Voraussetzungen klären

Nachdem beide Seiten ihre Entscheidung zur Kandidatur getroffen haben, werden in einem persönlichen Gespräch, die formalen Voraussetzungen überprüft, um sicherzustellen, dass alle Kandidatinnen und Kandidaten wählbar sind.


Ist dies gegeben, werden die notwendigen schriftlichen Zustimmungen der Kolleginnen und Kollegen eingeholt, da jede Person, die kandidiert, schriftlich bestätigen muss, dass sie auf der Liste stehen möchte.


Nachdem alle formalen Voraussetzungen geklärt sind, wird die Reihenfolge auf der Liste festgelegt und nach Aushang des Wahlausschreiben werden Stützunterschriften gesammelt.

Einreichung beim Wahlvorstand

Zum Abschluss werden die gesammelten Zustimmungen fristgerecht zusammen mit der erforderlichen Stützunterschriftenliste – mindestens 50 Unterschriften – beim Wahlvorstand eingereicht.

Warum sind Stützunterschriften für einen Wahlvorschlag erforderlich?

Stützunterschriften sind bei der Betriebsratswahl erforderlich, um nachzuweisen, dass ein Wahlvorschlag von mehreren wahlberechtigten Beschäftigten getragen wird. Sie sorgen dafür, dass nur ernsthafte und von der Belegschaft unterstützte Listen zur Wahl zugelassen werden.

Stützunterschriften – Voraussetzungen und Anzahl

Bei LXS wird die Betriebsratswahl als Listenwahl durchgeführt. Demnach werden für jeden Wahlvorschlag mindestens 50 Stützunterschriften benötigt. Die Stützunterschriften müssen auf dem Vorschlagsbogen (der Liste) mit handschriftlicher Unterschrift sowie unter Angabe des Namens und gegebenenfalls der Personalnummer
geleistet werden.

Wer darf eine Stützunterschriftenliste unterschreiben?

Nur wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs. Achtung! Ein Mitarbeiter kann nur eine Liste stützen.

Was ist wichtig bei der Einreichung der Unterlagen beim Wahlvorstand

Die Einreichung beim Wahlvorstand von Wahlvorschlägen für eine Betriebsratswahl (BR-Wahl) ist ein formaler Prozess, bei dem viele Details beachtet werden müssen, um die Gültigkeit der Liste sicherzustellen. Formfehler können dazu führen, dass der Wahlvorschlag von der Wahl ausgeschlossen wird.


Der wichtigste Punkt ist die Einreichungsfrist. Das genaue Datum und die Uhrzeit, bis wann die Vorschläge beim Wahlvorstand eingehen müssen, sind im Wahlausschreiben festgelegt. Die Frist endet in der Regel zwei Wochen nach dem Aushang des Wahlausschreibens.


Achtung: Eine verspätete Einreichung macht den Wahlvorschlag ungültig.

Welche Voraussetzungen und Regeln müssen bei einem
Wahlvorschlag berücksichtigt werden

Der Wahlvorschlag muss schriftlich eingereicht werden. Zudem sind folgende Formvorschriften und Inhalte noch zu beachten:

 

  • Eindeutige Kandidaten: Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in einer erkennbaren Reihenfolge (Listenplatz) aufgeführt sein.

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  • Persönliche Daten: alle Bewerber sind mit Vorname, Nachname und Geburtsdatum aufzuführen, um Verwechslungen auszuschließen.

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  • Wählbarkeit: alle Bewerber müssen aktiv wahlberechtigt (mindestens 18 Jahre alt, 6 Monate) und passiv wahlberechtigt (im Betrieb beschäftigt) sein.

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  • Zustimmungserklärung: Jeder Kandidat muss schriftlich seiner Kandidatur zustimmen.

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  • Kennwort: Die Liste muss ein eindeutiges Kennwort (z.B.: “Die Neue Liste") vorweisen. Andernfalls verwendet der Wahlvorstand die Namen der ersten beiden Kandidaten als Bezeichnung.

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  • Die Stützunterschriften müssen auf dem Vorschlagsbogen (der Liste) mit handschriftlicher Unterschrift, Name und ggf. Personalnummer erfolgen

Einreichung der Wahlunterlagen beim Wahlvorstand und
Kommunikation

  • Die vollständigen Unterlagen sollten direkt beim Wahlvorstand – an die im Wahlausschreiben angegebene Adresse – eingereicht werden

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  • Die Einreichung sowie der Zeitpunkt (Datum/Uhrzeit) sollten sich die Einreichenden schriftlich bestätigen lassen, um einen Nachweis über die fristgerechte Abgabe zu haben

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Der Wahlvorstand ist verpflichtet, alle eingereichten Listen umgehend zu prüfen und etwaige Mängel sofort mitzuteilen. Werden Mängel festgestellt, besteht nur eine kurze Frist von drei Arbeitstagen, um diese zu beheben. Daher ist eine schnelle Kommunikation mit dem Wahlvorstand sehr wichtig.

Die Briefwahl

Die Briefwahl ermöglicht es wahlberechtigten Beschäftigten, ihre Stimme bei der Betriebsratswahl auch dann abzugeben, wenn sie am Wahltag nicht persönlich im Betrieb sein können.

Wer kann die Briefwahl beantragen?

Alle Wahlberechtigten, die vorübergehend abwesend sind, z. B. wegen Urlaub, Wechselschicht, Krankheit, Außendienst, Homeoffice, Elternzeit usw.

Wie kann ich die Briefwahl beantragen?

Die Briefwahl kann formlos beim Wahlvorstand beantragt werden. Der Antrag kann mündlich oder schriftlich erfolgen, wobei eine schriftliche Anfrage – etwa per E-Mail – empfehlenswert ist. Der Antrag sollte möglichst frühzeitig gestellt werden, damit die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zugestellt werden können. Auf Wunsch helfen wir selbstverständlich bei der Kontaktaufnahme zum Wahlvorstand.


Nach Antragstellung erhält die wahlberechtigte Person die entsprechenden Briefwahlunterlagen. Diese umfassen den Stimmzettel, die erforderlichen Umschläge, eine Erklärung zur persönlichen Stimmabgabe sowie eine Anleitung zur Durchführung der Briefwahl. Der Stimmzettel ist geheim auszufüllen und entsprechend den Vorgaben in die Umschläge zu legen.


Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen so rechtzeitig an den Wahlvorstand zurückgesendet werden, dass sie spätestens bis zum Ende der Stimmabgabe beim Wahlvorstand eingehen. Maßgeblich ist dabei der tatsächliche Eingang der Unterlagen, nicht der Poststempel.


Die rechtlichen Grundlagen für die Briefwahl bei Betriebsratswahlen finden sich in § 24 der Wahlordnung zum
Betriebsverfassungsgesetz.

Der Wahlakt

Der Wahlakt bei der Betriebsratswahl folgt festen Regeln: Identifikation, geheime Stimmabgabe in der Wahlkabine, Einwurf in die Urne, Dokumentation auf der Wahlliste – alles unter Aufsicht des Wahlvorstandes, um Sicherheit und Transparenz zu garantieren.

Auszählung und Bekanntgabe des Wahlergebnis durch den
Wahlvorstand

Im Anschluss an den Wahlakt zählt der Wahlvorstand die Stimmen öffentlich aus (jede/r kann dabei sein), erstellt das Wahlergebnis und gibt es bekannt.

Wie ermittelt man die Sitzverteilung wenn mehrere Listen kandidieren?

Durch den d’Hondt-Rechner, der die Sitze im Betriebsrat fair nach dem Verhältnis der Stimmen, die jede Liste erhalten hat verteilt.

Warum ist eine hohe Wahlbeteiligung so wichtig?

Sie stärkt die Position des Betriebsrats: Ein Betriebsrat, der von einer großen Mehrheit der Belegschaft gewählt wurde, hat mehr Gewicht und Glaubwürdigkeit bei Verhandlungen.


Höhere Verhandlungsmacht: Arbeitgeber nehmen einen stark anerkannten Betriebsrat ernster, sodass es mehr Einfluss auf Entscheidungen, Arbeitsbedingungen und Betriebsvereinbarungen hat.


Bessere Durchsetzung von Rechten: Mit klarer Rückendeckung der Beschäftigten kann der Betriebsrat leichter Rechte durchsetzen und Missstände ansprechen.


Stabilität und Kontinuität: Eine hohe Wahlbeteiligung signalisiert Engagement der Belegschaft, was dem Betriebsrat eine stärkere Position in langfristigen Strategien und bei Veränderungen gibt.


Vertrauensbasis: Arbeitgeber erkennen, dass der Betriebsrat die Interessen der Mehrheit vertritt, was die Zusammenarbeit auf Augenhöhe erleichtert.

Konstituierende Sitzung des neu gewählten Betriebsrates

Die konstituierende Sitzung muss unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach der Wahl stattfinden und wird vom Wahlvorstandsvorsitzenden einberufen. Der Wahlvorstandsvorsitzende leitet die Sitzung, bis der Betriebsratsvorsitzende gewählt ist. Durch die Wahl von Vorsitz und Stellvertretung wird der Betriebsrat handlungsfähig. Der neue Betriebsrat tritt sein Amt erst mit dem Ende der Amtszeit des bisherigen Betriebsrats an. Die aktive Aufgabe des Wahlvorstands endet im Wesentlichen mit der Konstituierung und der Übergabe der Wahlunterlagen.

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