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Vertrauensleute im Betrieb – Aufgaben und Zusammenarbeit

Gewerkschaftliche und betriebliche Vertrauensleute leisten einen wichtigen Beitrag zur Kommunikation und zum Austausch im Betrieb.

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Sie sind oft die ersten Ansprechpartner für die Kolleginnen und Kollegen, greifen Anliegen, Probleme und Stimmungen aus der Belegschaft auf und tragen diese weiter.

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Auf diese Weise unterstützen sie die Kommunikation zwischen Belegschaft, Betriebsrat und Führungsebene.

Bei Bedarf kann zusätzlich Kontakt zur Gewerkschaft aufgenommen werden.

Was unterscheidet gewerkschaftliche und betriebliche Vertrauensleute?

Gewerkschaftliche und betriebliche Vertrauensleute erfüllen unterschiedliche, aber sich ergänzende Aufgaben.

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Gewerkschaftliche Vertrauensleute sind Kolleginnen und Kollegen im Betrieb, die den Kontakt zur Gewerkschaft pflegen und zugleich nah an der Belegschaft stehen. Sie nehmen Anliegen, Fragen und Stimmungen aus dem Arbeitsalltag auf und bringen diese in die gewerkschaftliche Arbeit ein – soweit dies im jeweiligen Betrieb möglich ist.

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Zugleich stehen gewerkschaftliche Vertrauensleute in engem Austausch mit dem Betriebsrat. Unabhängig davon, welcher Fraktion oder Liste die Betriebsratsmitglieder angehören, tragen Vertrauensleute dazu bei, Informationen weiterzugeben, Rückmeldungen aus der Belegschaft aufzunehmen und den Dialog zu fördern. Dabei respektieren sie die eigenständige Rolle des Betriebsrats als gesetzlich gewähltes Organ und ersetzen dessen Aufgaben nicht.

 

Der Begriff betriebliche Vertrauensleute wird häufig für engagierte Beschäftigte verwendet, die im Betrieb als verlässliche Ansprechpartner gelten. Sie nehmen Anliegen aus der Belegschaft auf und unterstützen den Austausch mit dem Betriebsrat und unter den Kolleginnen und Kollegen. Diese Funktion ist in der Regel informell und nicht gesetzlich geregelt, kann aber wesentlich zu einem guten Betriebsklima und zu einer lebendigen Beteiligung beitragen.

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Die Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaft, Betriebsrat und Vertrauensleuten hängt nicht davon ab, welchen Listen die einzelnen Mitglieder angehören. In einer modernen und offenen Zusammenarbeit spielt die Listenzugehörigkeit keine Rolle; maßgeblich ist das gemeinsame Anliegen, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu stärken und zu verbessern.

Wahl der Vertrauensleute

Die Wahl unserer Vertrauensleute findet in der Regel alle vier Jahre im Zeitraum von März bis Mai statt, meist versetzt zur Betriebsratswahl.

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Sie wird durch die Gewerkschaft oder den Betriebsrat angestoßen. Zunächst wird die Belegschaft informiert, um Freiwillige für die Kandidatur zu gewinnen.

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In unserem Unternehmen wird die Wahl der Vertrauensleute über eine offene Vorschlagsliste organisiert. Dabei werden die Kandidaturen auf einer Kandidatenliste durch Aushang im Betrieb bekanntgegeben, sodass interessierte Kolleginnen und Kollegen sich selbst eintragen können. Umgangssprachlich wird dieses Verfahren oft einfach als „Aushangverfahren“ bezeichnet.

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Das Aushangverfahren ist flexibel und eignet sich für beide Arten von Vertrauensleuten. Bei gewerkschaftlichen Vertrauensleuten erfolgt die Wahl ausschließlich unter Gewerkschaftsmitgliedern, während bei betrieblichen Vertrauensleuten die gesamte Belegschaft teilnehmen kann. Gewerkschaftliche Vertrauensleute benötigen jedoch mindestens drei Stützunterschriften von Kolleg:innen, während sich bei den betrieblichen Vertrauensleuten alle Interessierten ohne Stützunterschriften auf die Liste setzen lassen können.

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Dieses Verfahren ist praktisch, transparent und leicht umsetzbar.

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Nach der Auszählung der Stimmen werden die neuen Vertrauensleute intern bekanntgegeben und der Gewerkschaft sowie dem Arbeitgeber gemeldet.

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