
Rechte & Sicherheiten
Deine Rechte. Deine Sicherheit. Unsere Unterstützung.
Startseite > Themenbereich > Rechte & Sicherheiten
Rechte & Pflichten der Azubis
Rechte von Auszubildenden
​
-
Anspruch auf eine sachgemäße und angemessene Ausbildung
-
Vergütung auch für Zeiten in der Berufsschule
-
Kostenlose Bereitstellung von Werkzeug, Fachliteratur und Schutzkleidung
-
Freistellung für Berufsschule, Prüfungen und überbetriebliche Kurse (kein Urlaub wird abgezogen)
-
Keine Beschäftigung mit ausbildungsfremden Aufgaben oder privaten Besorgungen
-
Sonderkündigungsrecht: Bei Aufgabe des Berufs kannst du mit 4 Wochen Frist kündigen
-
Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis nach der Ausbildung
​
Pflichten von Auszubildenden
​
-
Lernbereitschaft zeigen
-
Berichtshefte führen
-
Betriebliche Regeln einhalten
-
Sorgsamer Umgang mit Maschinen, Geräten und Materialien
​
Mitbestimmung
​
-
Wenn es im Betrieb mindestens 5 jugendliche Beschäftigte gibt, hast du das Recht, die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) zu wählen.
Gesundheit & Arbeitssicherheit
Bei LANXESS gilt: Deine Gesundheit und Sicherheit stehen an erster Stelle.
​
-
Das Unternehmen erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes.
-
Du bekommst kostenlos persönliche Schutzausrüstung – z. B. Schutzbrille, Helm und Arbeitskleidung.
-
Regelmäßig gibt es Unterweisungen, bei denen Gefährdungen erklärt und Sicherheitsregeln vermittelt werden.
-
Die Betriebsärzte führen Vorsorgeuntersuchungen durch und beraten dich bei gesundheitlichen Fragen.
-
Nach bestimmten Tätigkeiten gibt es eine Duschpflicht, damit chemische Stoffe von der Haut entfernt werden.
-
Wenn du dir unsicher bist, kannst du dich jederzeit an die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt wenden.
Mentale Gesundheit & Stress
Hilfe bei Prüfungsangst oder Problemen
Jeder kann mal Prüfungsangst, Stress oder Konflikte erleben, das ist ganz normal.
Wichtig ist, dass du dich damit nicht allein lässt.
​
-
Wende dich frühzeitig an die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-
oder an den Betriebsrat
-
oder an die Sozialberatung
​
Dort findest du vertrauensvolle Ansprechpartner, die dir zuhören und gemeinsam mit dir nach Lösungen suchen.
Absolute No‑Gos (Kündigungsgründe)
Absolute No-Gos
wann es zur Kündigung kommen kann
​
Es gibt bestimmte Gründe, warum ein Ausbildungsverhältnis oder Arbeitsvertrag beendet werden kann. Diese lassen sich in verschiedene Kategorien einteilen:
​
1. Betriebsbedingte Gründe
​
-
Wenn das Unternehmen z. B. Stellen abbauen muss oder Arbeitsplätze wegfallen (z. B. durch Outsourcing).
2. Verhaltensbedingte Gründe
​
-
Wiederholte Pflichtverletzungen
-
Diebstahl oder Unterschlagung
-
grobe Arbeitsverweigerung
-
wiederholte Unpünktlichkeit
3. Personenbedingte Gründe
​
-
Wenn jemand dauerhaft krank ist und dadurch die Arbeit langfristig nicht mehr ausführen kann (immer eine Einzelfallprüfung).
​
Weitere Kündigungsgründe
​
-
Missachtung von Sicherheits- oder Betriebsanweisungen
-
Verletzung vertraglicher Pflichten, z. B. bei Verschwiegenheit oder Wettbewerbsvereinbarungen
-
Fehlverhalten am Arbeitsplatz, etwa:
-
Alkohol- oder Drogenkonsum vor und während der Arbeit
-
schwere Beleidigungen oder Mobbing von Kolleginnen und Kollegen
-
-
Mehrfache Abmahnungen, wenn sich das Verhalten trotz klarer Hinweise nicht bessert
​
-
Während der Probezeit können beide Seiten zu jeder Zeit, ohne Frist und Angaben von Gründen Kündigen.
​
​Wichtig:
Nach der Probezeit können Arbeitgeber und Auszubildende nicht ordentlich Kündigen, nur noch wenn wichtige Gründe vorliegen.
(Außerordentlich: oben genannte Gründe gehen immer)
​
Klare Haltung!
​
Es gibt Dinge, die bei Lanxess überhaupt nicht toleriert werden:
-
Diebstahl
-
Arbeitszeitbetrug
-
Verstöße gegen den Datenschutz
-
politischer Extremismus, zum Beispiel Nazi-Symbole oder entsprechende Aussagen
Warum?
Weil sie das Vertrauen, die Sicherheit und das Miteinander im Betrieb zerstören.
Darum gilt:
Wer hier Grenzen überschreitet, muss mit Konsequenzen rechnen. Das dient dem Schutz aller Beschäftigten und der gemeinsamen Arbeitskultur.
Konflikte im Betrieb
Direkte Ansprache bei Problemen
​
Manchmal läuft in der Ausbildung nicht alles rund, vielleicht gibt es Schwierigkeiten mit dem Ausbilder oder mit Kolleginnen und Kollegen.
​
Wichtig ist: Sprich frühzeitig darüber!
​
Dafür gibt es die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) und den Betriebsrat.
​
-
Sie sind deine erste und vertrauliche Anlaufstelle.
-
Gemeinsam wird nach einer Lösung gesucht.
-
Falls nötig, wird auch die Personalabteilung einbezogen.